Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Standplätzen und Zeltplätzen zur Beherbergung an Individualgäste, sowie alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten Leistungen des Campingplatzes.

Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Für alle Preise und Informationen behalten wir uns Änderungen vor.
Vertragspartner ist der Campinggast, der die Buchung getätigt hat. Er haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.

II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Reservierungsbestätigung) der ACM Camping GmbH (im Folgenden auch AustriaCamp Mondsee, Austria Camp Mondsee, AustriaCamp oder Austria Camp) an den Bucher zustande.
  • Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Campingplatz zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  • Die Gebühren für unseren Campingplatz sind im Gebührenverzeichnis festgesetzt und dem Aushang zu entnehmen. Die Mitglieder der im Aushang angeführten
  • Organisationen erhalten Ermäßigungen nach Vorlage der entsprechenden Ausweise.
 

III. Reservierungen

  • Reservierungen sind möglich, beinhalten aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder Zeltplatz.
  • Die Reservierung wird erst nach schriftlicher Bestätigung und Einlage der Anzahlung garantiert. Die Höhe der Anzahlung beträgt standardmäßig 50% des Aufenthaltspreises (bei hohen Buchungsbeträgen kann der Betrag individuell festgelegt werden). Der verbleibende Betrag muss spätestens am Tag der Anreise (beim Check-In) bezahlt werden. Ein Anspruch auf einen Stellplatz oder einen Zeltplatz besteht nur, wenn die Anzahlung über die verschiedenen Zahlungsvarianten unseres Buchungssystem eingegangen ist. Ohne Anzahlung bzw. bei fehlgeschlagener Anzahlung besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz oder Zeltplatz jeglicher Kategorie, auch wenn eine schriftliche Bestätigung im Voraus durch den Campingplatz erfolgt ist.
  • Die von uns bestätigte Anzahl gemieteter Objekte einer Kategorie, sowie der von uns bestätigte Buchungszeitraum sind verbindlich. Änderungen der Personenzahl sind spätestens bei der Anreise anzugeben. Änderungen im Nachhinein können nicht berücksichtigt werden und rechtfertigen auch nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Zusatzleistungen (weitere Personen, Hund, etc.) sind bei Abreise am Campingplatz zu bezahlen.
  • Kurzfristige Reservierungen (Stell- und Zeltplätze weniger als 7 Tage vor der Anreise) sind verbindliche Buchungen, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Campingplatz erteilt wurde. Dieser Vertrag ist nicht stornierbar. Alle gebuchten Leistungen (ausgenommen Strompauschale, Kurtaxe, zusätzliche Personen und Haustier) müssen zu 100% bezahlt werden, auch bei Nichtanreise.
 

IV. Rücktritt von der Reservierung durch den Gast

  • Der Rücktritt von einer Buchung muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Austria Camp Mondsee.
  • Stornierungen für Stand- und Zeltplätze weniger als einen Monat vor Anreise sind zu 100% der gebuchten Leistungen zu bezahlen und nicht erstattungsfähig.
  • Stornierungen für Stand- und Zeltplätze bis einen Monat vor Anreise haben das Einbehalten der gezahlten Anzahlung durch den Campingplatz zur Folge.
  • Stornierungen für Stand- und Zeltplätze bis drei Monate vor Anreise sind kostenfrei.
  • Die gültige Stornierungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Campingplatzes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt vom Reservierungsvertrag ist der Eingang der Rücktrittserklärung (schriftliche Stornierung der Reservierung) beim Campingplatz.
  • Der gebuchte, bzw. bei Anreise angegebene Aufenthaltszeitraum ist verbindlich. Eine verfrühte Abreise rechtfertigt nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrages.
 

V. Rücktritt durch den Campingplatz

  • Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart (z.B. optionale Buchung), kann das Austria Camp Mondsee in diesem Zeitraum seinerseits von dem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen oder Mietunterkünften vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Campingplatzes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung (bzw. Anzahlung) durch den Gast, mit Ablehnungsandrohung durch den Campingplatz nicht geleistet, ist das Austria Camp Mondsee zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Der Campingplatz ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Stellplätze oder Zeltplätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden (z.B. Altersangaben / Minderjährigkeit des Buchers bzw. Mitreisender ohne elterliche Begleitung).
  • Wenn der Campingplatz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Austria Camp Mondsee in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist.
  • Der Campingplatz hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Austria Camp Mondsee steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzes vor.
 

VI. Anreise

  • Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Wir ersuchen Sie daher, sich zu allererst im Büro anzumelden. Die Abreise erfolgt nach der Abmeldung.
  • Der Platzwart weist den Stellplatz zu. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Falls Sie in mitgebrachten Zelten übernachten, so sollten Sie diese nach Möglichkeit sofort nach der Anmeldung aufschlagen.
  • Der angegebene Anreisetermin ist verbindlich. Einchecken können Sie am vertraglich vereinbarten Anreisetag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sofern die Anreise am verbindlich gebuchten Anreisetag nicht erfolgt, muss die Reservierung durch den Campingplatz nicht aufrecht gehalten werden.
  • Die beim Check In angegebene Personenanzahl ist verbindlich.
  • Die Anzahl der bei Anreise angegebenen Personen kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.
 

VII. Ruhezeiten

  • Während der Ruhezeiten von 23:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr ist unsere Schranke geschlossen. Die Nutzung motorisierter Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Unnötige Lärmbelästigungen wie Hämmern, Entsorgen von Glasflaschen im Container, Türenschlagen, laute Musik etc. sind zu vermeiden.
  • Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
  • Der Campingplatz behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. für Veranstaltungen) die Ruhezeiten zu verkürzen. Dies wird frühzeitig schriftlich als Aushang in der Rezeption, bzw. Infokasten veröffentlicht.
 

VIII. Gruppen

  • Gruppen anerkannter Träger (Sportvereine, Kirchen, Schulen, etc.) werden nur nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung aufgenommen. Der Träger benennt einen Gruppenleiter, der für die Einhaltung der Platzordnung die Verantwortung übernimmt und für das Austria Camp Mondsee als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung steht. Spätestens eine Woche vor Anreise ist eine vollständige Liste der Gruppenmitglieder mit Name, Adresse und Geburtsdatum vorzulegen.
  • Der Campingplatz behält sich vor, eine angemessene Kaution (individuell zu vereinbaren) in bar zu verlangen, welche bei Anreise in bar an der Rezeption hinterlegt werden muss. Diese Kaution dient dazu, die Einhaltung von Platzordnung und Ruhezeiten zu gewährleisten und kann bei Verstößen einbehalten werden.
 

IX. Hunde

  • In der Hauptsaison sind keine Hunde am Platz erlaubt.
  • Mitreisende Hunde sind spätestens bei der Anreise an der Campingplatzrezeption anzumelden.
  • Hunde sind auf dem gesamten Campingplatzgelände inkl. der Anfahrtszone, sowie den angrenzenden zum Gelände zählenden Fußwegen und Parkplätzen an der Leine zu halten. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er nicht über den Stell- oder Zeltplatz hinaus kann.
  • Es sind keine Hunde auf der Liegewiese oder im Wasser erlaubt.
  • Wir behalten uns vor, in Einzelfällen eine Maulkorbpflicht zu bestimmen bzw. einzelne Hundehalter des Platzes zu verweisen.
  • Zur Verrichtung der Notdurft muss das Gelände außerhalb des Campingplatzes benützt werden Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
 

X. Besucher

  • Besucher sind erst nach Anmeldung in der Rezeption berechtigt, den Campingplatz zu betreten.
  • Tagesbesucher müssen den Campingplatz bis 23:00 Uhr verlassen.
  • Die Platzverwaltung bzw. der Platzwart sind berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Camps zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
 

XI. Aufsichtspflicht

  • Auf dem gesamten Campingplatzgelände verbleibt die Aufsichtspflicht für Kinder in jedem Fall bei den Eltern. Wenn Ihr Kind Anlagen (z.B. Spielplatz, Badeplatz, etc.) des Austria Camp Mondsee wahrnimmt, ergibt sich daraus keine Betreuungs- oder Aufsichtspflicht. Begleiten und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder den individuellen Fähigkeiten entsprechend insbesondere auch bei der Nutzung der Sanitäranlagen und auf dem Spielplatz.

XII. Sonstiges

  • Bei Nutzung von Flüssiggas im Wohnwagen muss eine gültige Gasprüfung vorliegen.
  • Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist.
  • Für die Benutzung der Duschen gibt es geregelte Öffnungszeiten der Anlagen und zwar täglich von 7.00 – 22.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind die Duschen versperrt.
  • Der Gast verpflichtet sich zur sparsamen Nutzung von Wasser.
  • Alle Abfälle müssen getrennt werden (Restmüll, Papier, Glas und Kunststoff) und sind ausschließlich beim Müllplatz in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Sperrmüll ist von jedem Camper selbst zu entsorgen, ansonsten wird vom Austria Camp Mondsee eine Reinigungspauschale eingehoben.
  • Das Auslegen von Planen oder Teppichen auf dem Stellplatz ist untersagt, um die natürliche Oberfläche erhalten zu können. Bitte beachten Sie auch, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt werden darf.
  • Das Umgrenzen der Stell- und Zeltplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten.
  • Das Betreten fremder Grundstücke ist verboten.
  • Offenes Feuer ist verboten.
  • Das Einbringen jeglicher Abwässer in den Untergrund, in offene Gerinne, etc. ist nicht erlaubt. Die Abwässer dürfen nur in die dafür vorgesehenen Ausgüsse der Sanitäranlagen (Chemietoilette) geleert werden.
  • Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen und nur im Schritttempo gestattet. Die Zufahrt zum Stellplatz ist von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:30 Uhr gestattet.
  • Das Rauchen ist in den Sanitäranlagen, im Aufenthaltsraum und in den Seminarräumen verboten. Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Bootsanhänger bzw. Bootsträger dürfen nicht auf der Liegewiese abgestellt werden. Sie sind an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
  • Die Ausübung eines Gewerbes oder Schaustellungen bedürfen einer Genehmigung durch die Platzverwaltung.
  • Am Tag der Abreise hat der Gast den Stell- oder Zeltplatz vollständig in Ordnung zu bringen und bis 11.00 Uhr zu räumen, andernfalls ist die Gebühr für die nächste Nacht zu entrichten.
  • Glasflaschen sind auf dem Zeltplatz ausdrücklich verboten.
  • Am gesamten Stegbereich und an der Uferböschung ist das Anbringen von Haken oder Befestigungen aller Art untersagt.
  • Die Straßen sind von allen Gästen gleichwertig zu benutzen und grundsätzlich freizuhalten beziehungsweise zur An- und Abreise von Gästen umgehend freizugeben.
  • Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Oö. Tourismusgesetz 2018 LGBl 3/2018 in der jeweils geltenden Fassung.
 

XIII. Haftung

  • Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.
  • Für Schäden durch Verlust oder Diebstahl von Geld, Wertsachen, etc. übernimmt die Platzverwaltung keinerlei Haftung.
  • Die Haftung des Austria Camp Mondsee einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiver Vertragsverletzungen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Das Austria Camp Mondsee haftet also nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das Austria Camp Mondsee haftet daher nicht für Schäden, die dem Stellplatznutzer an den ihm gehörenden Wohnwagen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen, u. Ä. entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass das Austria Camp Mondsee den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
 
XIV. Schlussbestimmungen
  • Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Campinggast oder Veranstalter) sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Austria Camp Mondsee.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht Linz.
  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 

Eigentümer:
ACM Camping GmbH
Achort 60
5310 St. Lorenz
AUSTRIA
Tel.: +43 732 7620 600
Mail: gf@austriacamp.at
Web: www.austriacamp.at